Beitragsordnung  

Förderverein Spielplätze Krün e.V.

 

I. Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des jährlichen Anteilspreises.


2. Der festgesetzte Anteilspreis wird zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Anteilepreis

1. Der jährliche Anteilspreis beträgt 10,-- €. Jedes Mitglied kann beliebig viele Anteile erwerben.

 

2. Anteile können zum 31. Dezember eines jeden Jahres zurückgegeben werden.

 

3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 1. März eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

§ 4 Vereinskonto

Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen

Bankverbindung:

IBAN: DE33703500000011015096

BIC-Code: BYLADEM1GAP


II. Finanzordnung

§ 5 Verfügungsberechtigung / Entscheidungsbefugnisse

1. Jeder Vorstand ist zur alleinigen Verfügung von 500,-- € pro Geschäftsvorgang berechtigt.


2. Die Vorstandschaft kann bis zu einem Betrag von 5.000,-- € beschließen.


3. Darüber hinaus hat nur der Beirat die Entscheidungsbefugnisse über Ausgaben und Kapitaltransaktionen.


§ 6 Zeichnungsberechtigung

Auf den Vereinskonten sind die Vorstände und der Kassier, je zwei gemeinsam, zeichnungsberechtigt.